Die Friedhofsgebühren werden bereits zum Haushaltsjahr 2014 in einem Maße erhöht, dass ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht wird. Die Haushaltsansätze der einzelnen Friedhöfe sind entsprechend anzupassen.

Begründung:
Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2014/2015 sah bislang lediglich eine jährliche Erhöhung der Friedhofsgebühren um 10 Prozent vor. Angesicht der angespannten Haushaltslage und der Auflagen der Kommunalaufsicht erscheint eine sofortige Erhöhung der Friedhofsgebühren auf einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent angezeigt.

Ergebnis der Abstimmung:
Antrag angenommen

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