Alle Haushaltspositionen, die sich auf das Jahr 2017 beziehen, werden aus dem Haushaltsplan, der Haushaltssatzung und dem Stellenplan gestrichen und damit nur ein Haushalt für das Jahr 2016 aufgestellt. Alle Positionen, die sich auf das Jahr 2017 beziehen, werden Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung.

Begründung:
Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes war in den letzten Jahren in Schöneck üblich, ist aber keinesfalls vorgeschrieben. Vielmehr ist die Aufstellung eines Haushaltsplans für ein Jahr der Regelfall.

Aufgrund der völlig unklaren Entwicklung der Situation im Bereich der Flüchtlinge sind die Aufwendungen und Erträge bereits für ein Jahr schwierig zu kalkulieren. Es müsste aller Voraussicht nach ohnehin ein Nachtragshaushalt beraten und beschlossen werden, was dann zu keiner erheblichen Entlastung der Verwaltung im Vergleich zur Beratung eines Einzelhaushaltes führt.

Neben der unklaren Situation bei den Asylbewerbern sollten – zumindest nach den Vorstellungen der CDU – im Jahr 2016 auch die Gebührenordnungen im Bereich des Friedhofes und der Kinderbetreuung neu kalkuliert werden, so dass sich auch hier neue Beträge für das Jahr 2017 ergeben könnten. Naturgemäß unterliegen die Steuereinnahmen ohnehin gewissen Schwankungen. Die Beschlussfassung eines Haushaltes nur für das Jahr 2016 erscheint daher zweckmäßiger.


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