In § 5 des Haushaltsplans wird für die Jahre 2020 und 2021 die Grundsteuer A auf 460 % und die Grundsteuer B auf 550 % festgesetzt. 
 
Die entsprechenden Einnahmepositionen im Haushaltsplan 2020 und 2021 werden für die Grundsteuer B um 166.000 Euro und für die Grundsteuer A um 5.600 Euro gekürzt.  

Begründung: 

Die CDU hat die Grundsteuererhöhungen in der Vergangenheit mitgetragen. Gleichzeitig hat die CDU immer betont, dass die Hebesätze wieder gesenkt werden sollen, sobald sich finanzielle Spielräume im Haushalt ergeben. Bevor die finanziellen Mittel anderweitig im Ergebnishaushalt verwendet werden, sollen die Bürgerinnen und Bürger Schönecks entlastet werden. Die Senkung der Grundsteuer A und B um 40 Punkte ist moderat und im Haushalt darstellbar. Gleichzeitig hält die Gemeinde ihre Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger ein. 

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