Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 1. November 2005 auf Antrag des Hauptamtes beschlossen, den Gewerbesteuerhebesatz um 30 Basispunkte auf 310 v.H. zu senken. Begründet wurde der Antrag mit der fest zugesagten Ansiedlung neuer Unternehmen, von denen besonders eines durch exorbitante Gewerbesteuerzahlungen die zunächst erwartete Mehrbelastung für die Gemeinde überkompensieren werde.
Nach Aussage des Bürgermeisters in der Gemeindevertretung ist das
Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2006 in etwa wir vorgesehen, eher schleppend.
Die Ansätze im Nachtragshaushalt 2006 und im Investitionsplan für 2007 ff unverändert.

a) Viele Gemeinden signalisieren aufgrund der konjunkturellen Erholung unvorhergesehene Gewerbesteuerzuwächse. Warum liegt das Gewerbesteueraufkommen in Schöneck im Jahr 2006 nicht im Bundestrend?
b) Hat sich das besagte und für die Entscheidung der GV am 1.11.2005 relevante Unternehmen inzwischen in Schöneck etabliert?
Wenn ja, wann ist mit einer sichtbaren Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen und in welcher Höhe? Sind die Haushaltsansätze noch realistisch?
c) Wenn nein, wann kann mit der Niederlassung dieses Unternehmens und einer daraus folgenden Erhöhung der Steuereinnahmen gerechnet werden und in welcher Höhe?
d) Sollte mit einer Realisierung dieser zusätzlichen Einnahmen nicht mehr gerechnet werden können, wie stellt sich dann der Kämmerer die Finanzierung des Verwaltungshaushaltes in den nächsten Jahren vor?

Beantwortung durch den Bürgermeister:

Die im Rahmen der Anfrage gemachten Aussagen müssen dahingehend präzisiert werden, dass die Gemeindevertretung beschlossen hat, den Gewerbesteuerhebesatz um 30 Prozentpunkte zum 01.01.2007 zu senken. Begründet wurde der Antrag seinerzeit damit, dass ab 2007 durch Ansiedlung eines neuen Unternehmens mit deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen ist. Auf das Jahr 2006 hat diese Ansiedlung keinerlei Auswirkungen. Nunmehr zu den gestellten Fragen:

a) Das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde Schöneck liegt derzeit bei rund 1,4 Mio. €. Veränderungen sowohl nach unten wie nach oben sind in den nächsten Monaten noch möglich, so dass keine abschließende Beurteilung erfolgen kann. Das unter Plan liegende Anordnungssoll ist darauf zurückzuführen, dass ein wichtiger Gewerbesteuerzahler der Gemeinde derzeit nicht von der konjunkturellen Erholung profitiert, sondern im Gegenteil, unter den Restriktionen der Gesundheitspolitik eher leidet. Darüber hinaus fehlen im Jahre 2006 so genannte Sondereffekte, die zum deutlichen Plus bei der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren geführt haben.

b) Die der Entscheidung der Gemeindevertretung am 01.11.2005 zugrunde liegende Ansiedlung eines Finanzinvestors ist bereits im Jahre 2005 erfolgt. Die Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen werden gem. Finanzplan ab 2007 eintreten. Die Haushaltsansätze 2007 folgende sind weiterhin realistisch.

c)und d) sind erledigt durch Beantwortung der Frage b).

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