CDU ist empört über Falschaussagen der Freien Wähler – Keine Gleichbehandlung von Millionären und Hartz IV-Empfängern bei der Kinderbetreuung

„Stark verärgert“ zeigen sich die Schönecker Christdemokraten einmal mehr über die Aussagen der örtlichen Freien Wähler. Deren stellv. Fraktionsvorsitzender Arthur Unkrich hatte behauptet: „Man kann sich als Grundidee doch mal überlegen, ob es fair ist, dass ein Millionär genauso viel für die Kinderbetreuung zahlt wie ein Hartz IV-Empfänger.“ Hierzu entgegnet ihm der Fraktionsvorsitzende der CDU Schöneck Markus Jung:

„Ohne rot zu werden, behaupten die Schönecker Freien Wähler in der Zeitung, in Schöneck würde ein Millionär genauso viel zahlen wie ein Hartz IV-Empfänger. Eine solche Aussage ist glatt gelogen und soll offensichtlich ein schlechtes Bild auf die Gemeinde werfen“, so Jung in einer Stellungnahme. In der aktuellen Schönecker Satzung zur Kinderbetreuung sei vielmehr ein Passus über Vergünstigungen verankert, nachdem großzügige Rabatte gewährt werden, wenn die gemeinsamen Bruttobezüge der Eltern niedriger sind als das 3,3 fache des ALG II-Satzes. Hinzu kämen umfangreiche Vergünstigungen für Familien, die mehr als ein Kind im Haushalt hätten. Für eine ganztägige Betreuung im U3 Bereich müsste daher beispielsweise eine Familie mit einem geringen Einkommen nur 122 Euro statt 290 Euro zahlen. „Wie man angesichts dieser Zahlen davon sprechen kann, der Millionär und der Hartz IV-Empfänger würden gleichbehandelt, ist mir schleierhaft“, so Jung weiter. Im Übrigen sei es auch im Rahmen des neuen Satzungsentwurfs nicht geplant, diese Vergünstigungen abzuschaffen. Den Freien Wählern empfiehlt der Christdemokrat eine aufmerksame Lektüre der bestehenden Gebührenordnung. „Ein Blick in die Satzung, erspart Ärger und Geschwätz.“

Ein komplett einkommensabhängiges Gebührenmodell lehnen die Christdemokraten unterdessen entschieden ab. „Wir wollen nicht weitere Kosten für den administrativen Aufwand erzeugen, die wieder auf die Eltern umgelegt werden müssen. Und wir wollen nicht, dass die Eltern regelmäßig mit ihren Gehaltsbescheiden auf die Gemeinde laufen müssen, um bei den einkommensabhängigen Gebühren entsprechend einkategorisiert zu werden. Dieses Verfahren, bei dem alle Eltern ihre finanzielle Lage offen legen müssen, wollen wir den Eltern gerne ersparen“, macht Jung die Position der CDU deutlich.



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