Der Gemeindevorstand wird verpflichtet, den Zeitraum für den Wiederherstellungs-termin des Haushaltsausgleichs ausarbeiten zu lassen, der aufgrund der Zahlenentwicklung für den Haushaltsplan aus heutiger Sicht realistisch ist und mit dem Nachtragshaushaltsplan 2010/2011 vorzulegen.

Die Genehmigung des Haushaltsplans 2010/2011 beinhaltet Vorbehalte für die Einzelkreditgenehmigung gemäß § 114 Abs. 4 HGO sowie die Vorlage eines verbesserten Haushaltssicherungskonzeptes. Die Genehmigung gipfelt in dem Spiegelstrich:

"Das Haushaltssicherungskonzept muss erkennen lasen, in welchem Zeitraum die Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches stattfinden soll. Dies bedeutet die Feststellung, ab welchem Jahr der Haushalt ausgeglichen sein wird"

Ergebnis der Abstimmung:
Antrag angenommen


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