Der Beschlussvorschlag wird im letzten Satz ergänzt:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Fragen zu klären und die Ergebnisse zur Beratung vorzulegen:

1. Kann das Ziel, in einem Zeitraum von 15 Jahren die privaten Zuleitungskanäle zu überprüfen und das Datenmaterial zu erstellen durch a) die Beauftragung eines Fremdunternehmens oder b) im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit erreicht werden?
Wenn ja, zu welchen Kosten im Vergleich zu der im Antrag beschriebenen Varianten?

2.  Kann das Ziel auch erreicht werden, wenn die Anlieger selbst ein von der Gemeinde definiertes Fremdunternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen beauftragen? Welche Kosten kommen in diesem Fall auf die Anlieger zu? Müssen bei dieser Varianten zusätzliche der Gemeinde entstehenden Kosten an die Anlieger weitergegeben werden?“

Ergebnis:
Antrag wurde in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen

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