Kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Nidderau

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zeitnah in einen zielführenden und  umfassenden Prüfprozess einzutreten, der darauf abzielt, alle  denkbaren Handlungsfelder nach Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Nidderau und der Gemeinde Schöneck zu überprüfen. Bis spätestens Anfang 2012 sollten die Ergebnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen und der Benennung der möglichen Einsparungspotentiale   dem Haupt- und Finanzausschuss  vorgestellt werden. Die ersten Weichenstellungen in Sachen Interkommunale Zusammenarbeit sollten im Jahr 2012 erfolgen, um möglichst bald Einspareffekte zu erzielen.

Insbesondere sind die nachstehenden Handlungsfelder zu untersuchen:

1. Bildung einer Einkaufsgemeinschaft in den Bereichen
- Bürobedarf
- IT- Anschaffungen und Administration
- Fahrzeug-  und Maschinenpark sowie  Gerätschaften des Bauhofs, Botenfahrzeuge etc.
- Ausschreibungen Restmüll
- Verbrauchsmaterialien für die Feuerwehren und den Bauhof ( z.B. gemeinsame Salzeinlagerung )
- große Auftragsvergaben wie Kanalreinigung und –vermessung, TV- Befahrung
- Anschaffungen im Bereich der Sportstätten, Spielplätze und öffentliche Gebäude

2. Nutzung der Wertstoffsammelstelle in Nifdderau-Windecken für die Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen.

3. Bauhof: Welche Arbeiten können gemeinsam verrichtet werden? Welche Gerätschaften müssen nicht doppelt vorrätig gehalten werden?

4. Fortbildung städtischer Mitarbeiter
Welche  Fortbildungsveranstaltungen können gemeinsam als Inhouse-Schulungen günstiger eingekauft und dabei zusätzlich Reisekosten gespart werden? Reicht es aus, wenn bestimmte Fortbildungen von wenigen Mitarbeitern/innen besucht werden, vorausgesetzt eine gegenseitige Dienstleistung der Kommunen ist möglich?

5. Zusammenlegung der Standesamtsbezirke ( statt vier nebenamtlichen Standesbeamten nur noch zwei, also einen pro Kommune, die sich gegenseitig vertreten.)

6. Bereich der Tagespflege (Nutzung des geplanten Familienzentrums in der Neuen Mitte auch für Tagesmütter aus Schöneck)

7. Gemeinsamer Ordnungsbezirk

Begründung:

vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Haushalte ist es zwingend erforderlich, nach kreativen wegen zu suchen, um neben der Einnahmeseite vor allem die Ausgabenseite zu optimieren. Um zu vermeiden, dass es dabei zu größeren Kürzungen bei notwendigen Zukunftsinvestitionen oder bei den freiwilligen Leistungen für Vereine, KITAs oder im Bereich Soziales kommt, muss die Ausgabensenkung im Bereich der Verwaltung im Vordergrund der erforderlichen Sparmaßnahmen stehen. Zur Effizienzsteigerung und Erlangung von Synergieeffekten bietet sich aus dieser Sicht eine intensive kommunale Zusammenarbeit an. Nahe liegend erscheint in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Stadt Nidderau. Räumliche Nähe, die gemeinsame strategische Größe, vergleichbare strukturelle Voraussetzungen und die bereits bestehende gute Zusammenarbeit im kulturellen Bereich bieten dafür gute Voraussetzungen. Davon ausgeschlossen ist selbstverständlich nicht die Prüfung anderer oder ähnlicher Formen der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen.

Abstimmungsergebnis:
Antrag wurde einstimmig angenommen

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