Der in § 5 der Haushaltssatzung festgelegte Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr 2012 und das Haushaltsjahr 2013 jeweils auf 390 Punkte festgesetzt.

Begründung:
Die Konsolidierung des Schönecker Haushalts ist für die CDU ein Ziel höchster Priorität. Da sich dieses Ziel alleine durch Ausgabenreduzierungen nicht erreichen lassen wird, muss leider auch die Einnahmenseite des Gemeindehaushalts verbessert werden.

Dabei ist zu beachten, dass der vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B einen Anteil von 65 Punkten für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der privaten Abwasserkanäle enthält. Diese Kosten wären andernfalls über die Abwassergebühr eingezogen worden. Damit verbleibt eine tatsächliche Erhöhung der Grundsteuer B um 15 Punkte.

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag angenommen

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