Kinderbetreuungsgebühren

Die Kinderbetreuungsgebühren werden künftig an den Kostendeckungsgrad gekoppelt. Dieser beträgt für den Kindergartenbereich 40 Prozent, für den U3 und Hortbereich 50 Prozent. Die Einnahmen im Entwurf des Haushaltes sind entsprechend anzupassen. Der Gemeindevorstand wird darüber hinaus beauftragt, eine Gebührensatzung auszuarbeiten, in der die Betreuungsstunden am Vormittag billiger sind als die am Nachmittag.

Begründung:
Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2014/2015 sah bislang eine Erhöhung der Betreuungsgebühren um 17 Prozent (KiTa und U3) bzw. 22 Prozent (Hortbereich) vor. Um bei den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst großes Verständnis für die Gebührenerhöhung zu erzielen, ist eine Ankoppelung an den Kostendeckungsgrad anzustreben. Dieser zeigt dann gleichzeitig auch die Höhe der Zuschüsse durch die Gemeinde auf. Bei der Festsetzung der Deckungsgrade erfolgt eine Abstufung nach der Betreuung im Kindergarten (Pflichtleistung), im Hortbereich (Freiwillige Leistung) und im U3-Bereich (bereits vorhandener hoher Deckungsgrad).

Ergebnis der Abstimmung:
Antrag vorerst gezogen, wird aber im Laufe des nächsten Jahres erneut gestellt

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