Straßen- und Kanalbau Dresdener Straße

Die Investitionen zum Straßen- und Kanalbau im Stichweg der Dresdener Straße (363001086, 370001064) werden mit einem Sperrvermerk versehen. Die mögliche Aufhebung erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss.

Begründung:
Der Haushaltsentwurf für das Jahre 2014 Ausgaben in Höhe von 55.000 bzw. 93.000 Euro für den Straßen- und Kanalbau in der Dresdener Straße vor. Dem gegenüber werden Beiträge in Höhe von 49.500 (Jahre 2015 und 2016) bzw. 21.600 Euro (Jahre 2014 und 2015) erwartet. Der Ausbau dieses Stichweges ist nur dann durchzuführen, wenn das darunter liegende Grundstück oberhalb der Feuerwehr veräußert und erschlossen wird. In einem solchen Falle kann der Haupt- und Finanzausschuss die Aufhebung des Sperrvermerkes beschließen.

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag angenommen

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