Die Gemeindevertretung beschließt, die gekündigte Vereinbarung „Schulsozialarbeit in Schulen“ zu den bisherigen Konditionen (Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.11.2012, TOP 12, Drucksache 00164/2012) über den 31.07.2016 hinaus erneut abzuschließen.

Die dauerhafte Fortführung der Schulsozialarbeit wird befürwortet. Grundlage hierfür ist die bestehende Verwaltungsvereinbarung vom 08.10.2012.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung rechtzeitig vor Ablauf der nächsten Kündigungsfrist eine Vorlage über eine Fortsetzung oder Beendigung der Verwaltungsvereinbarung vorzulegen. 

Begründung:
Es ist rechtlich nicht möglich, eine Kündigung „nicht weiterzuverfolgen“. Der geänderte Beschlussvorschlag trägt im ersten Absatz dieser Rechtslage Rechnung.
Von der Beschlussfassung der Gemeindevertretung soll zum einen das klare Signal ausgehen, dass die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im gesamten Main-Kinzig-Kreis begrüßt wird. Zum anderen soll durch eine Wiedervorlage der Verwaltungsvereinbarung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist deutlich werden, dass die Gemeinde nicht dazu bereit ist, zeitlich unbegrenzt freiwillige Leistungen zu schultern, die der Kreis oder das Land zu tragen haben.

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