Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung einen Vorschlag zur Verwendung der finanziellen Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm zu unterbreiten. In seine Überlegungen hat er die Verwendung der Mittel für den Bau eines Kreisverkehrs am Gewerbegebiet Kilianstädten Nord, für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Schöneck oder für die Sanierung der Brücke zwischen dem Festplatz und dem Sportplatz in Büdesheim miteinzubeziehen. Die Ergebnisse der Überlegungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen. 

Begründung:
Das Land Hessen wird den Kommunen zur Förderung der kommunalen Infrastruktur einen Betrag in Höhe von 370 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Auf die Gemeinde Schöneck entfällt hierfür eine Summe von 380.623 Euro. Die Förderung wird in Form von Darlehen gewährt, wovon das Land für die ersten zehn Jahre komplett die Zinsen und insgesamt 80 Prozent der Tilgung übernimmt.

Die 1. Lesung zu dem Gesetzesentwurf hat bereits den Hessischen Landtag passiert. Die 2. und 3. Lesung ist für den November dieses Jahres geplant. Weitere Informationen zu dem Kommunalinvestitionsprogramm sind im Internet unter www.partnerderkommunen.de zu finden.

Die Antragsstellung erfolgt über einen Dringlichkeitsantrag, da zum einen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kreisverkehrs und die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind und zum anderen die entsprechendem Mittel frühzeitig bei der Aufstellung des Haushaltes 2016/2017 berücksichtigt werden sollen.

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