Verkehrskonzept Büdesheimer Straße / Uferstraße

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unter Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner und der Anlieger ein Verkehrskonzept für den Bereich der Büdesheimer Straße und der Uferstraße zu erarbeiten und dieses den kommunalen Gremien (Gemeindevertretung, Ortsbeirat Kilianstädten) zur Beratung vorzulegen. Das Verkehrskonzept soll auf einer aktuellen Verkehrszählung an verschiedenen Standorten basieren und konkrete Maßnahmen enthalten, die zur Entlastung der genannten Straßen beitragen können. Dies können Maßnahmen der Verkehrsführung, bauliche Veränderungen und Empfehlung bzw. Bitten an die Straßenverkehrsbehörde sein, die dann in eigener Zuständigkeit über die Umsetzung bzw. Anordnung entscheidet. 
 
Gleichzeitig soll auf Basis der neuen Verkehrszählung und aufgrund des Umstandes der Ansiedlung der Arztpraxis, des Drogeriemarkts und der Apotheke mit der Straßenverkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises Kontakt aufgenommen werden, wie die Installierung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Supermärkte nunmehr aufgrund des immer weiter steigenden Fußgängerverkehrs und der gleichzeitigen signifikanten Erhöhung des Gefährdungspotentials für Fußgänger realisiert werden kann. 
 

Begründung: 

 
Der Verkehr durch die Büdesheimer Straße und die Uferstraße in Kilianstädten nimmt weiter stark zu. Durch die Ansiedlung der Arztpraxis, der Apotheke und der Drogerie ist dieser Trend nochmals deutlich verstärkt worden. Dazu soll eine mittelfristige Aufwertung der Niddertalbahn dazu führen, dass auch der Bahnhof in Kilianstädten noch mehr frequentiert wird. 
 
Dies alles führt zum einen zu einer immer weiter zunehmenden Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner an den genannten Straßen durch den Autoverkehr. Zum anderen wird das Passieren der Straße zwischen den Märkten für Fußgänger immer gefährlicher, so dass alle kommunalen Akteure in der Verantwortung stehen, sich für eine Verbesserung der Verkehrssituation für Fahrradfahrer, Fußgänger und für die Anwohnerinnen und Anwohner einzusetzen. 
 
Um eine größtmögliche Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen, sollte eine breite Bürgerbeteiligung erfolgen. Selbstverständlich entscheidet am Ende – soweit die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde betroffen ist – die Bürgermeisterin alleine. Diese wird sich jedoch sicherlich den Anregungen aus der Bevölkerung, der Anlieger und aus den beteiligten kommunalen Gremien nicht kategorisch verschließen. 
 

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