Städtebauliches Entwicklungskonzept

In den Haushaltsplan wird für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts bereitgestellt. 

Zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Verwendung der bestehenden Haushaltsreste im Personalbereich in einer Größenordnung von rund 51.000 Euro 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 05.10.2017 einen Antrag der CDU betreffend die Beauftragung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Analyse künftiger Baugebiete zur Wohnbebauung in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. In diesem Zusammenhang soll nach dem Willen der CDU-Fraktion der Gemeindevorstand beauftragt werden, der Gemeindevertretung bis zum Sommer 2018 basierend auf dem städtebaulichen Entwicklungskonzept  eine Prioritätenliste vorzulegen, aus der sich ergibt, welche Baugebiete zunächst zu entwickeln sind und anhand derer im Jahr 2018 über die Regionalversammlung zusätzliche Flächen für Wohnbebauung für den Regionalen Flächennutzungsplan 2020 beantragt werden können. Auch wenn die Beratung im Fachausschuss noch nicht abgeschlossen ist, muss schon heute eine Bereitstellung von Mitteln für den Fall einer positiven Beschlussfassung erfolgen, um fristgerecht neue Flächen über die Regionalversammlung anmelden zu können.

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