Grundstückserwerb

Für die Jahre 2019 – 2022 wird die Haushaltsposition für den Erwerb von Grundstücken von derzeit 7.500 Euro um 12.500 Euro auf 20.000 Euro erhöht. 
Zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Vorzeichenfehler in Höhe von gesamt 70.000 Euro im Haushalt für das Jahr 2019 in Kostenträger 365304, Sachkonto 5110010.

Begründung:

Die Haushaltsposition „Erwerb von Grundstücken“ war bislang lediglich mit 7.500 Euro ausgestattet, von denen 2016 auch nur 2.271 Euro ausgegeben wurden. Aufgrund der geringen finanziellen Ausstattung dieser Position kam ein kurzfristiger Grundstücksankauf für den Gemeindevorstand überhaupt nicht in Frage. Dies gilt auch für die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bei privaten Grundstücksverkäufen. Durch die Erhöhung der Haushaltsstelle auf 20.000 Euro und durch eine etwaige Übertragung nicht verausgabter Mittel in das Folgejahr können finanzielle Mittel in einer Gesamthöhe vorliegen, die einen kurzfristigen Grundstücksankauf möglich machen. 

Nach oben