Teilergebnisplan 1010102000 – 6860100 (Verfügungsmittel - Erläuterungen)

In den Erläuterungen zu den Verfügungsmitteln für Bürgermeister und Gemeindevertretervorsitzender wird der Begriff „Gemeindevorstand“ gestrichen. Die vorgesehenen Mittel stehen ausschließlich dem Bürgermeister und dem Gemeindevertretervorsitzenden zur Verfügung.

In der Vergangenheit wurden keine Ausgaben für den Gemeindevorstand in der vergleichbaren Haushaltsstelle etatisiert. Sollte der Gemeindevorstand eigene Mittel benötigen, so ist die betreffende HHSt um den erforderlichen Betrag zu erhöhen.
Der Gemeindevertretervorsitzende benötigt die vorgesehenen und im Vergleich zu den vergangenen Jahren unveränderten Mittel zur Finanzierung seiner allen bekannten Aufgaben in der Gemeinde.

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