Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Kämmerer der Gemeinde Schöneck beauftragt, unverzüglich ein Konsolidierungsprogramm auszuarbeiten, das konkrete Einsparungen im Haushalt und im Stellenplan 2009 vorschlägt. Ziel muss dabei ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2009 sein.

§ 101 Abs. 6 HGO fordert die Gemeinden bezüglich ihrer Haushaltswirtschaft dazu auf, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Hierbei ist es die ureigenste Aufgabe des Kämmerers einer Gemeinde, dem Gemeindeparlament Perspektiven aufzuzeigen, wo und in welcher Höhe Einsparungen realisiert werden können. Nach Ausarbeitung des Konsolidierungsprogramms durch den Bürgermeister wird die Gemeindevertretung die Vorschläge diskutieren und eine Entscheidung im Sinne der Schönecker Bürger herbeiführen.

Ergebnis:
Mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

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