Der Gemeindevorstand wird beauftragt,  für die Nutzung der Kulturscheune eine Nutzungs- und Gebührensatzung zu erarbeiten und diese der Gemeindevertretung zur Verabschiedung vorzulegen.

Wie auch für die Benutzung der Bürgerhäuser, des alten Backofens und anderen der Öffentlichkeit zugänglichen gemeindeeigenen Einrichtungen sollte für die Kultur- scheune eine Nutzungs- und Gebührensatzung vorliegen, die alle Rechte und Pflichten der Nutzer klar und unmissverständlich regelt. In diesem Fall sollte unter anderem klar definiert werden, welcher Personenkreis diese Einrichtung zu welchem Zwecke nutzen darf, ob hierfür Gebühren erhoben werden und, wenn ja, in welcher Höhe.

Ergebnis:
Mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt

Nach oben