Überprüfung der Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Schöneck

Der Ausschuss Strukturplanung, Bauen und Verkehr wird beauftragt, zusammen mit den Mitarbeitern des Bauamts, die Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Schöneck dahingehend zu überprüfen, ob die Satzung inkl. der Anlagen den aktuellen Anforderungen genügt. Änderungsvorschläge sind der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen.

Besonders in der aktuellen Zeit sollte es Ziel der Gemeinde sein, so viel wie nötig aber gleichzeitig so wenig wie möglich Fläche für Stellplätze den Bauherrn abzuverlangen. Dadurch wird der Versiegelungsgrad und der Anteil der möglichen Grünflächen optimiert, was einen positiven Einfluss auf die Ökologie und das Ortsbild hat.

Als Beispiel sei hier die Forderung nach 2 KFZ-Stellplätzen je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern genannt, die nicht nach Wohnungsgröße differenziert. So müssen für eine 35 qm Single-Wohnung ebenso 2 Stellplätze nachgewiesen werden, wie für eine 120 qm-Wohnung. Hier ist Differenzierungsbedarf.

Ergebnis:
Mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen

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