Die Schönecker Gemeindevertretung stellt folgendes fest:

1. § 22 Abs. 1 der Schönecker Entwässerungssatz verpflichtet den Bürgermeister, für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Anschlussleitungen Anliegerbeiträge in der tatsächlichen Höhe zu verlangen

2. Sowohl bei der Kanalbaumaßnahe in der Vilbeler Straße in Büdesheim, als auch bei der Kanalbaumaßnahme Frankfurter Straße in Kilianstädten fand eine Kanalerneuerung wegen Schäden und Überlastung statt.

3. Im Rahmen der Baumaßnahme Vilbeler Straße wurden von 53 Hausanschlüssen 21 komplett erneuert. In der Frankfurter Straße in Kilianstädten wurden von 62 Hausanschlüssen 60 komplett erneuert. In beiden Fällen wurde also eine erhebliche Anzahl von Hausanschlüssen komplett erneuert.

4. Die Anwohner in Büdesheim wurden an der Baumaßnahme überhaupt nicht beteiligt. Die Anwohner in Kilianstädten hingegen wurden mit 164.289,67 Euro zur Beteiligung an den Kosten herangezogen. Es fand somit eine massive Ungleichbehandlung der Anlieger beider Straßen statt. 

5. Darüber hinaus hat der Bürgermeister entgegen der geltenden Satzung in Kilianstädten erstattungsfähige Kosten in Höhe von ca. 96.000 Euro nicht veranlagt.

6. Der Bürgermeister hat somit in mehreren Fällen gegen Gemeinderecht verstoßen und sich über die bestehenden Vorschriften hinweggesetzt. Er hat die Bürger seiner Gemeinde ungleich behandelt und damit ein kaum mehr zu überwindendes System an Willkür etabliert.

7. Der Bürgermeister hat selbst in einer Anfrage der CDU Fraktion vom 28.01.2010 noch die Vergleichbarkeit beider Maßnahmen bestritten, obwohl schon damals klar war, dass in beiden Fällen in erheblichem Umfang Hausanschlüsse bis an die Grundstücksgrenze erneuert wurden.

8. Durch das Handeln des Bürgermeisters ist der Gemeinde Schöneck ein Schaden von fast 200.000 Euro entstanden.

9. Die Gemeindevertretung missbilligt das bisherige Abrechnungssystem des Bürgermeisters auf das Schärfste. Ein solches Abrechnungssystem hat zu einem schweren Vertrauensverlust der Gemeinde in der Bevölkerung geführt. Die Bürgerinnen und Bürger sehen sich in Ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt.

Im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 01. Juni 2010 stellte der Bürgermeister den Ausschussmitgliedern und der interessierten Bevölkerung die Abrechnung der Kanalbaumaßnahmen Frankfurter Straße und Vilbeler Straße vor. Aus den vorgelegten Zahlen und Daten ergab sich, dass beide Fälle vom Abrechnungsverfahren her ungleich behandelt wurden. Der Bürgermeister hat damit gegen § 22 der Schönecker Entwässerungssatzung verstoßen und der Gemeinde darüber hinaus erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Ergebnis der Abstimmung:
Antrag mehrheitlich abgelehnt

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