Grundstück Ecke Frankfurterstraße/Niederbergring (Nahkauf)

1. Wird das Grundstück „Nahkauf“ vom Bauamt und Heim & Wölk in die Neugestaltung der Frankfurter Str. einbezogen? Wenn ja, wie?
2. Was soll mit dem Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude geschehen ?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass mit Fertigstellung der Frankfurterstraße das „Nahkaufgrundstück“ ein ansprechendes und der neu gestalteten Frankfurter Str. adäquates Bild abgibt ?

Beantwortung durch den Bürgermeister:

1. Bisher nicht, das Grundstück liegt außerhalb des bereits geplanten 1. Bauabschnittes.
2. Die Immobilie befindet sich in Privatbesitz und somit nicht in der Verfügungsgewalt der Gemeinde. Der Privateigentümer betreibt seit geraumer Zeit den Verkauf der Immobilie.
3. Der Eigentümer kann grundsätzlich nicht dazu gezwungen werden, den derzeitigen Zustand zu verändern. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für ein Neu- oder Umbauvorhaben muss daher das Einfügungsgebot beachtet werden. Darüber hinaus ist bei einer Neu- oder Umplanung die Satzung der Gemeinde Schöneck über die Gestaltung der Ortskerne zu beachten.

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