Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.7.2006 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schöneck-Kilianstädten „Gelber Berg“ beschlossen. In diesem Bebauungsplan wurden die Bebauungsgrenzen durch die Gemeindevertretung festgeschrieben. Eine Bebauung außerhalb dieser festgelegten Grenzen wäre somit ein Verstoß gegen die bestehende rechtskräftige Satzung.

Frage:

1. Ist es richtig, dass ein Bauantrag vorliegt, der eine Bebauung außerhalb der vorgesehen Baugrenzen vorsieht?
2. Wenn ja, hat der Gemeindevorstand einem solchen Bauvorhaben zugestimmt?
3. Wenn ja, warum hat der Bürgermeister als ein dem Recht und Gesetz verpflichtetes und vereidigtes Organ der Gemeinde keinen Widerspruch eingelegt?
4. Gedenkt der Bürgermeister und / oder der Gemeindevorstand, den Satzungsverstoß durch Vorlage eines Antrag zur Änderung der Bebauungsgrenzen zu heilen?
5. Ist das für die Baugenehmigung zuständige Kreisbauamt über den Rechtsverstoß durch das örtliche Bauamt informiert worden?

1. Ja.
2. Ja.
3. Dazu gibt es keinen Anlass, der Beschluss wurde nach Recht und Gesetz gefasst.
4. Es liegt kein Satzungsverstoß vor, sondern es handelt sich in diesem Fall um eine Befreiung gem. BauGB. Der diesbezügliche Verwaltungsakt wird durch die genehmigende Behörde, in diesem Fall der Main-Kinzig-Kreis, vollzogen und ist gebührenpflichtig.
5. Diese Frage ist unverständlich und nicht nachvollziehbar, da 1. keinerlei Rechtsverstoß vorliegt, 2. die rechtliche Prüfung bei allen Baugenehmigungen der Main-Kinzig-Kreis (Kreisbauamt) vornimmt und 3. der Main-Kinzig-Kreis (Kreisbauamt) grundsätzlich über alle Beschlussfassungen in Bauangelegenheiten informiert wird und es sich bei der Beschlussfassung des Gemeindevorstandes lediglich um eine Stellungnahme, nicht aber um eine Genehmigung handelt.

Nach oben