Nutzung der Nidderbrücke in Höhe der Mühle

Die in der Nähe der Thylmann – Mühle gelegene Nidderbrücke wurde vor einiger Zeit mit einem Verbotsschild für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 6 t versehen.
Der über die Brücke führende Fahrweg stellt nach Aussage der in Schöneck ansässigen Landwirte die einzige für schwere Fahrzeuge nutzbare Zufahrt zu den Feldern jenseits der Nidder dar.

1. Wie stellt sich der Gemeindevorstand die Bewirtschaftung der Äcker und Felder mit heute üblichem schweren Gerät vor?
2. Kann die Tragfähigkeit der Brücke durch einfache Mittel verbessert werden?
3. Ist an eine Sanierung der Brücke unter Einsatz vertretbarer Mittel gedacht?
4. Welche Maßnahmen sind geplant, der Landwirtschaft eine angemessene Nutzung der Feld- und Ackerflächen zu erlauben?

Beantwortung durch den Bürgermeister:

Zur Information:

Die genannte Brücke wurde im Jahr 2005 erstmalig der in DIN 1076 vorgeschriebenen Bauwerksprüfung, die regelmäßig wiederholt werden muss, unterzogen.
Von der Brücke liegen keine Unterlagen (Statik) mehr vor, nach Einschätzung der Prüfer liegt das Baujahr deutlich vor 1950. Damals wurden Wirtschaftswegebrücken mit max. 6 Tonnen Auflast gerechnet.Die Prüfung hat ergeben, dass die Brücke nicht den gültigen Vorschriften entspricht. Weder Kappenabmessungen noch Beton, Schrammbord oder Geländer entsprechen den Richtzeichnungen. Die Fahrbahn ist nicht abgedichtet und hat keinen Belag.
Die Brücke hat dadurch die schlechteste Zustandsnote „4,0“ erhalten.

Zu den Fragen:

Punkt 1
Genauso wie bisher. Die schweren Geräte müssen einen Umweg fahren. Möglichkeiten: Oberdorfelden – Rangenbergweg - Büdesheim – Roter Berg

Punkt 2
Nein. Das einfache Mittel ist die Ablastung.

Punkt 3
Unter Einsatz vertretbarer Mittel (knapp 3000 €) wurde das für eine Brücke nicht zugelassene Geländer (Absturzgefahr!) mit Füllungen versehen. Eine weitere Sanierung, die mittelfristig angeraten ist, kann die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit des Bauwerkes verbessern, jedoch nicht die Tragfähigkeit erhöhen.

Punkt 4
Die angemessene Nutzung ist erlaubt, jedoch leider mit einem Umweg in der An- und Abfahrt verbunden.
Wir bedauern, dass die Landwirtschaft den Umweg nun in Kauf nehmen muss bzw. auf eigenes Risiko die Brücke quert. Wir waren allerdings froh, dass die Brücke nicht vollends gesperrt werden musste, sondern mit der Ablastung weiterhin benutzbar ist.

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